Gesetze / Bundesdatenschutzgesetz
BDSG§ 68 Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten
Stand: 10.06.2019
Der Verantwortliche hat mit der oder dem Bundesbeauftragten bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben zusammenzuarbeiten.
Gesetze / Bundesdatenschutzgesetz
BDSGStand: 10.06.2019
Der Verantwortliche hat mit der oder dem Bundesbeauftragten bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben zusammenzuarbeiten.